Qualität
Wir möchten Sie mit einer einwandfreien und gleichbleibenden Qualität beliefern. Deswegen beziehen wir alle aufblasbaren Artikel schon seit vielen Jahren nur noch von 2 Herstellern. Wir sind der Meinung, dort bekommen wir gute Qualität zu bezahlbaren Preisen, die hervorragend für den Eventbereich geeignet sind.
Durch unseren Großeinkauf und die langjährige Beziehung können wir damit sehr wettbewerbsfähige Preise am Markt realisieren. Die eingesetzte PVC Planenware und alle weiteren Materialien sind von einem europäischen Institut auf die Einhaltung der EN 14960 geprüft. Sie können sich vor dem Kauf persönlich bei uns vor Ort die Ware anschauen, bitte vereinbaren sie einen Besichtigungstermin.
Vorteile einer europäischen Zertifizierung
Warum lassen wir als Hüpfburghersteller unsere Hüpfburgen von einem europäischen Institut zertifizieren (vergleichbar mit dem TÜV in Deutschland)?
In weiten Teilen Europas ist es schon lange so, dass jede Hüpfburg zertifiziert werden muß (Zulassungsbescheinigung EN 14960). In diesen Ländern reicht eine chinesische Bestätigung über die Einhaltung der EN 14960 nicht aus, um eine Hüpfburg betreiben zu dürfen. In Deutschland gibt es bislang keine Pflicht, die Hüpfburgen prüfen zu lassen.
Wir möchten unseren Kunden zertifizierte europäische Sicherheit bieten. Aus dem Grunde haben wir uns vor einiger Zeit für den Start zu einer europäischen Zertifizierung entschieden. Anfang 2021 ist nach viel Arbeit und viel Geld endlich soweit, die ersten Modelle sind zertifiziert. Viele weitere Modelle werden folgen. Die gesondert zertifizierten Modelle werden mit unserem Logo speziell gekennzeichnet.
Geprüft wird unter anderem: Materialstärke, Reißfestigkeit der Materialien, Brennbarkeit, Gefahrstellen, Fallhöhen, konstruktive Festigkeit, Betreten/Verlassen des Spielgerätes, Fangstellen, Begrenzungswände, Wandhöhen, Anzahl/Größe der Benutzer, Verankerung, Schutzmatten, Logbuch, Seriennummer, Seile, Netze, Angaben zum Betrieb, Dokumentation, Nachverfolgbarkeit.
Garantie
9. Gewährleistung und Garantien
9.1 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Garantie bezieht sich auf Herstellungs- und Nähfehler. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop. Bei fast täglicher Nutzung durch den Kunden, z. B. bei Indoor-Hallen oder Campingplätzen, etc., gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten. Die Gewährleistung gilt nur für neue Artikel, alle gebrauchten Artikel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.2 Die Gewährleistungsansprüche gelten nicht bei unsachgemäßer Behandlung.
9.3 Bei normalem Verschleiß gelten die Gewährleistungsansprüche nicht.
9.4 In dem Falle, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, gilt die Gewährleistung nicht.
9.5 Bei Eintreten eines Garantie-/Gewähleistungsanspruches hat der Verkäufer die Wahl zwischen angemessener Reparatur oder Teilgutschrift des Verkaufspreises.
9.6 Alle Garantie/Gewährleistungsansprüche gelten immer ab Standort des Anbieters, D-49844 Bawinkel. Der Käufer trägt das Risiko und die Kosten des Rücktransportes zum Verkäufer, sowie auch die Kosten der Abholung nach Reparatur oder Teilgutschrift. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.7 Über die gesetzliche Gewährleistung (Punkt 9.1) gewähren wir 1 Jahr Zusatzgarantie auf die Nähte der aufblasbaren Artikel. Die Zusatzgarantie gilt ausdrücklich nur für die Nähte der Hüpfburgen, Rutschen und Hindernisbahnen, die Nähte der Skydancer-Aufsätze sind von der erweiterten Garantie ausgeschlossen, bei Artikeln wie z. B. Gebläse, Klettbälle gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Auch für die Netze gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die erweiterte 2-Jahres-Garantie gilt nicht bei Kunden mit fast täglicher Nutzung wie z. B. Indoor- und Outdoorparks. Kleinere Schäden, die mit dem beiliegenden Reparaturset selbst beseitigt werden können, gehören nicht zum Garantieumfang.